Das Team der Elternhilfe krebskranker Kinder vertritt die gGmbH nach Außen und führt den laufenden Geschäftsbetrieb.
Die Gesellschafter entscheiden in regelmäßigen Gesellschafterversammlungen über Mittel und Wege zur Erreichung des Satzungszwecks, mithin der Förderung mildtätiger Zwecke, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Gesundheitspflege und überwachen in diesem Zusammen deren Einhaltung.